Der „Förderverein des Behandlungszentrums für Folteropfer Ulm“ ist ein als gemeinützig anerkannter Verein mit Sitz in Ulm und im Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm unter VR 720184 eingetragen . Er ist berechtigt, für Spenden Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Die Finanzierung des BFU erfolgt zu einem Teil durch öffentliche Zuwendungen wie etwa von der Europäischen Kommission, dem UN Hochkommissariat für Flüchtlinge, von Kirchen und von Kommunen sowie Beiträgen von Stiftungen und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International. Diese Finanzmittel sind häufig an bestimmte Projekte gebunden. Für seine anderen Aufgaben ist das BFU auf Spenden aus der Bevölkerung sowie Beiträge von Förderern angewiesen. Aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen, die vor allem der therapeutischen Arbeit gewidmet werden, sind die Möglichkeiten des BFU zur Werbung von Finanzmitteln begrenzt. Als Folge davon ist der Bestand des BFU gefährdet. Hier kann und soll der Förderverein helfen, indem

  • seine Mitglieder das hauptamtliche Personal bei Aktivitäten unterstützen
  • der Förderverein Spenden für bestimmte Aufgaben wie z.B. Kinderkunsttherapie sammelt und gezielt potentielle Förderer anspricht
  • der Förderverein Veranstaltungen organisiert und Öffentlichkeitsarbeit jeder Art zugunsten des BFU macht.

Die Vereinsmitglieder unterstützen mit ihrem Mitgliedsbeitrag die Arbeit des Fördervereins und damit das BFU. Jedes Mitglied kann aber auch aktiv sich selbst und seine Stärken zur Förderung des BFU einbringen und dabei seinen besonderen Interessen nachgehen.